Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Mietbedingungen.
Diese Übersetzung dient ausschließlich zu Informationszwecken. Nur die niederländische Fassung ist rechtsverbindlich.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sofern nicht besondere Bedingungen auf der Vorderseite der Rechnung oder des Bestellscheins angegeben und vom Kunden unterzeichnet sind, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, unter Ausschluss aller anderen.
Preisangebote und Kostenvoranschläge beruhen auf den aktuell geltenden Werten von Materialien, Löhnen und Dienstleistungen. Sollten sich diese ändern, behalten wir uns das Recht vor, die Preise verhältnismäßig anzupassen.
Lieferfristen werden nur zur Information angegeben und binden den Verkäufer nicht. Eine Lieferverzögerung begründet weder einen Anspruch auf Schadensersatz noch auf Auflösung des Vertrages.
Beanstandungen bezüglich der Lieferung und der Leistungen müssen uns innerhalb von acht Tagen schriftlich zugehen, in jedem Fall vor der Verwendung oder dem Weiterverkauf der Waren.
Die Beanstandung der Rechnung muss innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich erfolgen. Es wird stets gebeten, Datum und Nummer der Rechnung anzugeben. Rechnungen gelten als vollständig angenommen, wenn nicht innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ein eingeschriebener und begründeter Einspruch erfolgt, unbeschadet einer früheren (stillschweigenden oder nicht) Annahme. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne von Art. I.1, 2° WGB, gilt eine Frist von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum. In diesem Fall berührt diese Bestimmung nicht die Artikel 1641 bis 1649 und die Artikel 1649bis bis 1649octies des Zivilgesetzbuches.
Im Falle einer Stornierung der Bestellung schuldet der Käufer außerdem eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des Bestellwertes, mit demselben Mindestbetrag von 250 €, und dies unter ausdrücklichem Vorbehalt der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen. Sofern der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne von Art. I.1, 2° WGB ist, schuldet die Bleyaert-Truckstar bv dem Vertragspartner im Falle einer vertraglichen Pflichtverletzung der Bleyaert-Truckstar bv eine Entschädigung und Zinsen, berechnet auf der letzten ausgestellten Rechnung. Sollte die Bleyaert-Truckstar bv mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug bleiben, so ist dem Vertragspartner eine Entschädigung bis zur Höhe des tatsächlich nachgewiesenen unmittelbaren Schadens geschuldet, der in direktem ursächlichen Zusammenhang mit der Pflichtverletzung steht, mit einem Höchstbetrag von 1.000,00 Euro.
Solange die gelieferten Waren nicht bezahlt sind, bleiben sie Eigentum des Verkäufers.
Die Bleyaert-Truckstar bv verfügt über ein erweitertes, verlängertes Zurückbehaltungsrecht an allen Gütern, Fahrzeugen und Geräten des Vertragspartners, die bei der Bleyaert-Truckstar bv eingelagert oder ihr anvertraut sind, im Falle einer unbezahlten und fälligen Rechnung des Vertragspartners, auch wenn die betreffenden fälligen Rechnungen nicht das betreffende Gut, Fahrzeug oder Gerät betreffen. Das Zurückbehaltungsrecht dient somit zur Deckung aller vom Vertragspartner endgültig geschuldeten Beträge.
Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte oder der Friedensrichter des Ortes örtlich zuständig, an dem der Verkäufer seinen Betriebssitz, Hauptsitz oder Wohnsitz hat.
Bei einer Garantie auf Fahrzeuge beim Verkauf gilt die gesetzliche Garantie von 1 Jahr auf die drehenden Teile des Motors, ohne Arbeitsstunden.
Allgemeine Mietbedingungen
Artikel 1: Rechtsverhältnis
Das Rechtsverhältnis zwischen der Bleyaert-Truckstar bv mit Gesellschaftssitz in 9900 Maldegem, Aalterbaan 232, und mit der Unternehmensnummer 0845.370.935 (nachstehend „Bleyaert-Truckstar bv" genannt) und ihrem Vertragspartner, das heißt je nach Fall dem Mieter oder Käufer oder dessen Beauftragten (nachstehend „Vertragspartner" genannt), unterliegt vollständig diesen allgemeinen Bedingungen, unter Ausschluss etwaiger allgemeiner Bedingungen des Vertragspartners. Der Vertragspartner erklärt sein vollständiges Einverständnis mit diesen allgemeinen Miet- und Verkaufsbedingungen.
Artikel 2: Angebote, Preise
Unsere Angebote unterliegen den nachstehend genannten Bedingungen. Wir betrachten diese Bedingungen als dem Käufer bekannt und von ihm angenommen, ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen auf den Dokumenten des Käufers. Auf alle Verträge findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung. Die von der Bleyaert-Truckstar bv im Rahmen von Angeboten mitgeteilten Preise sind stets unverbindlich und indikativ, sofern nicht ausdrücklich angegeben wurde, dass sie endgültig sind. Endgültige Preise in Angeboten haben nur eine Gültigkeitsdauer von 15 Tagen. Alle Preise verstehen sich ohne MwSt. und andere Steuern, Zuschläge, den Versicherungsbeitrag von 6 % und/oder Bußgelder. MwSt., Steuern, Zuschläge, Versicherungsbeiträge und/oder Bußgelder gehen stets zu Lasten des Vertragspartners. Die von der Bleyaert-Truckstar bv in Angeboten und Verträgen festgelegten Preise können geändert werden, sofern diese Änderungen auf Umständen und Elementen beruhen, die vom Willen der Parteien unabhängig sind.
Artikel 3: Liefer-, Ausführungs- und sonstige Fristen
Die in den Angeboten der Bleyaert-Truckstar bv genannten Fristen sind ungefähr und werden in Absprache mit dem Vertragspartner näher bestimmt. Verzögerungen geben dem Kunden in keinem Fall das Recht, die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren oder den Vertrag zu kündigen/aufzulösen; sie können ebenso wenig zu einer Preisminderung oder zur Zahlung irgendeiner Entschädigung zu Lasten der Bleyaert-Truckstar bv führen. Die Parteien berücksichtigen dies bei der Festlegung des Preises, um eine optimale Leistungserbringung durch die Bleyaert-Truckstar bv zu erreichen. Sie erkennen ausdrücklich an, dass diese Klausel nicht missbräuchlich im Sinne von Art. VI.91/5, 1° WGB ist. Sofern der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne von Art. I.1, 2° WGB ist, sind die vereinbarten Fristen verbindlich.
Artikel 4: Beginn der Mietdauer
Die Mietdauer beginnt an dem Tag und ab dem Zeitpunkt, an dem der Mietgegenstand dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt wird. Die Miete endet mit der Rückgabe dieses Mietgegenstandes an das Lager der Bleyaert-Truckstar bv, unabhängig davon, ob der Vertragspartner den Mietgegenstand selbst zurückbringt oder der Mietgegenstand vom Vertragspartner als zurückgegeben gemeldet und anschließend von der Bleyaert-Truckstar bv abgeholt wird. Jede nicht vereinbarte Überschreitung der Mietdauer wird dem Vertragspartner zu den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt und erfolgt ausschließlich auf Risiko des Vertragspartners. Die Verlängerung der ursprünglichen Mietdauer ist vor dem Ende der Mietdauer bei der Bleyaert-Truckstar bv zu beantragen und steht stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und des Einverständnisses der Bleyaert-Truckstar bv.
Die gemieteten Maschinen sind ohne Kennzeichen gesetzlich nicht zum Verkehr auf öffentlichen Straßen oder auf Gelände zugelassen, das der Öffentlichkeit oder einer bestimmten Anzahl von zugangsberechtigten Personen zugänglich ist. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, die geltenden kommunalen, örtlichen und nationalen Gesetze und Vorschriften über die Nutzung der Maschinen einzuhalten. Alle Abgaben und Bußgelder, die sich aus Handlungen oder Verstößen während der Mietdauer ergeben, gehen daher ausschließlich zu Lasten des Mieters. Genehmigungen müssen 24 Stunden (1 Werktag) vor der Lieferung und 48 Stunden (2 Werktage) nach der Lieferung gültig sein. Bußgelder während dieses Zeitraums werden auf den Mieter abgewälzt.
Artikel 5: Nutzung, Wartung und Zustand des Mietgegenstandes
Bei der Lieferung muss der Mieter die Maschine überprüfen. Im Falle einer Beschädigung oder eines Defekts der Maschine ist dies vorab zu melden. Die Inempfangnahme gilt als Annahme der Maschine in gutem Zustand. Der Mieter ist für die Rückgabe im selben Zustand wie bei der Inempfangnahme verantwortlich. Er haftet für alle Schäden, Verluste, Differenzen, Wertminderungen usw., … und dies im weitesten Sinne, ohne sich gegenüber dem Vermieter auf das Verschulden oder den Vorsatz Dritter, Zufall oder höhere Gewalt berufen zu können.
Der Mieter muss die Maschine täglich überprüfen. Bei thermischen Maschinen ist der Ölstand täglich zu kontrollieren. Es ist untersagt, mit der Maschine in der Höhe bei mehr als Windstärke 6 (45 km/h) zu arbeiten. Es ist untersagt, die Maschine zum Sandstrahlen und Sprühen zu verwenden sowie Stoffe zu verwenden, die den Lack der Maschine beschädigen und/oder Rost verursachen (Sulfate, Salz usw. …).
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die gemieteten Geräte als sorgfältiger Familienvater zu verwalten und zu nutzen, nach den Regeln der Kunst und der Straßenverkehrsordnung, den technischen Anforderungen und Möglichkeiten und im Einklang mit dem Gebrauch, für den die Geräte bestimmt sind, und daran nichts zu ändern oder hinzuzufügen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Bleyaert-Truckstar bv jederzeit über die regelmäßige Wartung der Geräte zu informieren. Der Vertragspartner muss die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Diebstahl oder Verlust der Geräte zu verhindern. Im Falle eines Defekts des Mietgegenstandes oder eines Unfalls mit dem Mietgegenstand wird der Vertragspartner so handeln, dass der Schaden begrenzt wird, und die Bleyaert-Truckstar bv unverzüglich informieren, damit diese die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und Reparaturen durchführen kann. Sofern der Defekt oder Unfall durch Fahrlässigkeit oder Verschulden des Vertragspartners entstanden ist, gehen alle Reparatur- und Pannenkosten zu Lasten des Vertragspartners. Die Bleyaert-Truckstar bv hat jederzeit das Recht, den Mietgegenstand zu untersuchen, und der Vertragspartner wird der Bleyaert-Truckstar bv stets Zugang zum Mietgegenstand gewähren. Zu diesem Zweck wird der Vertragspartner auch stets mitteilen, wo sich der Mietgegenstand befindet.
Die Bleyaert-Truckstar bv stellt dem Vertragspartner ein Handbuch des Mietgegenstandes zur Verfügung. Der Vertragspartner erklärt, alle Spezifikationen (Gewicht, Abmessungen, erforderlicher Führerscheintyp und Schulungen, technische Anforderungen und Ausrüstung, Belastung des Geräts, Sicherheitshinweise, …) des Mietgegenstandes zu kennen. Der Vertragspartner erklärt, die Bedienung des Mietgegenstandes zu kennen, und verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur angemessen geschultem Personal anzuvertrauen, das die Bedienung des Mietgegenstandes kennt und nicht unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken oder Betäubungsmitteln steht. Der Vertragspartner erkennt an, dass die Bleyaert-Truckstar bv ihn mündlich über die bei der Nutzung des Mietgegenstandes zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen informiert hat. Der Vertragspartner wird das Gebiet Belgiens mit dem Mietgegenstand nicht verlassen, es sei denn mit einer hierfür von der Bleyaert-Truckstar bv erteilten schriftlichen Genehmigung.
Der Mietgegenstand wird dem Vertragspartner in einem einwandfreien Wartungs- und Fahrzustand und mit der gesamten erforderlichen Ausrüstung (einschließlich der Schlüssel), den Bordpapieren und den Prüfbescheinigungen, ohne sichtbare Mängel und/oder Schäden zur Verfügung gestellt. Zu Beginn der Mietdauer wird ein Zustandsbericht erstellt. Werden am Gegenstand sichtbare Mängel oder ein Funktionsmangel festgestellt, so ist dies unverzüglich vor jeder Nutzung schriftlich im Zustandsbericht zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Lieferung an die Bleyaert-Truckstar bv. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne von Art. I.1, 2° WGB, gilt eine Frist von 10 Kalendertagen ab der Lieferung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Mietgegenstand am Ende der Mietdauer im selben einwandfreien Zustand mit der gesamten erforderlichen Ausrüstung, den Bordpapieren und den Prüfbescheinigungen zurückzugeben, ausgenommen normale Gebrauchsabnutzung. Etwaige Reinigungs- oder Ersatzkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Sollte sich während des Zeitraums, in dem der Vertragspartner den Mietgegenstand in seinem Besitz hat, herausstellen, dass für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Haltbarkeit des Mietgegenstandes notwendige Wartungsarbeiten (Ölwechsel, …) erforderlich sind, ist der Vertragspartner verpflichtet, dies unverzüglich schriftlich der Bleyaert-Truckstar bv zu melden, damit diese die Wartung rechtzeitig planen und durchführen lassen kann. Muss diese Wartung während der Mietdauer erfolgen, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Mietgegenstandes sicherzustellen, so duldet der Vertragspartner diese Wartung durch die Bleyaert-Truckstar bv während der Mietdauer, ohne jegliche Folge für den Mietpreis.
Artikel 6: Mietpreise
Die Mietpreise gelten für eine Nutzung von maximal 8 Betriebsstunden pro Tag, 40 Betriebsstunden pro Woche oder 160 Stunden pro Monat. Die Bleyaert-Truckstar bv behält sich das Recht vor, pro zusätzlicher Betriebsstunde ein Achtel des Tagespreises zusätzlich in Rechnung zu stellen. Der Mietgegenstand wird der Bleyaert-Truckstar bv am Ende der Mietdauer stets mit vollem Kraftstofftank zur Verfügung gestellt. Der Vertragspartner ist für die richtige Wahl des Kraftstoffs verantwortlich. Andernfalls füllt die Bleyaert-Truckstar bv den Tank erneut, lässt ihn gegebenenfalls reinigen und reparieren und wälzt die Kosten hierfür auf den Vertragspartner ab. Der Kraftstoffverbrauch während der Mietdauer ist nicht im Mietpreis enthalten und geht zu Lasten des Vertragspartners. Der Unterzeichner dieses Vertrages verpflichtet sich gegenüber der Bleyaert-Truckstar bv gesamtschuldnerisch mit den juristischen Personen, natürlichen Personen oder Vereinigungen, in deren Namen er oder sie handelt, und dies für alle Verpflichtungen des Mieters.
Artikel 7: Kaution
Die Bleyaert-Truckstar bv hat das Recht, vom Vertragspartner eine Kaution zu verlangen, entweder bei der Inempfangnahme des Fahrzeugs oder bei einem Verlängerungsantrag. Der Betrag dieser Kaution wird im Dokument „Zustand bei Abfahrt" des betreffenden Fahrzeugs festgelegt und bestimmt, das von beiden Parteien zum Einverständnis unterzeichnet wird. Die Bleyaert-Truckstar bv hat das Recht, den Betrag der Kaution mit jedem Betrag zu verrechnen, den der Vertragspartner der Bleyaert-Truckstar bv schuldet. Um zulässig zu sein, muss jede Beanstandung sichtbarer Mängel einer Lieferung innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab der Lieferung schriftlich gemeldet werden. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne von Art. I.1, 2° WGB, gilt eine Frist von 10 Kalendertagen ab der Lieferung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als angenommen und frei von sichtbaren Mängeln. Die Garantie auf Material- und Konstruktionsmängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht entdeckt werden können, ist auf eine Frist von sechs Monaten ab dieser Lieferung begrenzt. Die Garantieverpflichtungen der Bleyaert-Truckstar bv dürfen in keinem Fall die Garantien des Herstellers oder Lieferanten übersteigen, und zwar sowohl bei sichtbaren als auch bei verborgenen Mängeln. Sind daher die vom Hersteller oder Lieferanten gewährten Garantieverpflichtungen geringer als die der Bleyaert-Truckstar bv, so wird die Garantieverpflichtung der Bleyaert-Truckstar bv reduziert, um mit der des Herstellers oder Lieferanten übereinzustimmen.
Die Garantieverpflichtung entbindet den Vertragspartner nicht von der Zahlung. Wird eine Beanstandung als begründet erachtet und sind die Zahlungsbedingungen erfüllt, so beschränkt sich die Garantieverpflichtung der Bleyaert-Truckstar bv auf den kostenlosen Ersatz der als mangelhaft anerkannten Teile, unter Ausschluss jeglichen Anspruchs auf Schadensersatz für welchen Verlust auch immer. Die Garantie erlischt, wenn Personen, die nicht zum Personal der Bleyaert-Truckstar bv gehören oder keine Genehmigung der Bleyaert-Truckstar bv erhalten haben, versuchen, das Material einzustellen oder zu reparieren. Diese Bestimmungen gelten nicht für Gebrauchtmaterial, das ohne jegliche Garantie verkauft und bei der Inempfangnahme angenommen wurde. Verletzt der Vertragspartner eine seiner Verpflichtungen, so ist die Bleyaert-Truckstar bv ihm gegenüber automatisch und endgültig von jeder Garantieverpflichtung befreit. Sofern der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne von Art. I.1, 2° WGB ist, berühren diese Bestimmungen nicht die Artikel 1641 bis 1649 und die Artikel 1649bis bis 1649octies des Zivilgesetzbuches.
Artikel 8: Ende der Miete und Transport
Am Ende der Miete muss der Mieter den Vermieter per E-Mail (info@bleyaert-truckstar.be) benachrichtigen und den Abholort mitteilen. Am Ende der Miete muss der Mieter die Maschine transportbereit machen und dafür sorgen, dass die Maschine leicht zugänglich ist. Alle Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Transport des Gegenstandes (etwaige Lieferung und Abholung) erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Bei Lieferungen und Abholungen muss der Vertragspartner stets ausreichend Platz vorsehen. Der Vertragspartner muss dafür sorgen, dass er oder ein Beauftragter den Gegenstand in Empfang nehmen kann. Ist niemand anwesend, erteilt der Vertragspartner der Bleyaert-Truckstar bv die Genehmigung, den betreffenden Gegenstand am Lieferort abzustellen. Das Schadensrisiko liegt jedoch stets ab der Lieferung beim Vertragspartner, gegebenenfalls bis zum Ende des Zeitraums, in dem der Vertragspartner den Gegenstand in seinem Besitz hat. Die Parteien berücksichtigen die Risikoverteilung für die Haftung bei der Festlegung des Preises. Sofern der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne von Art. I.1, 2° WGB ist, haftet die Bleyaert-Truckstar bv nur für ihren Vorsatz, ihre grobe Fahrlässigkeit oder die ihrer Beauftragten oder Bevollmächtigten oder, außer bei höherer Gewalt, für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, die eine der Hauptleistungen des Vertrages darstellt. Die Transportkosten gehen stets zu Lasten des Vertragspartners. Wartezeiten werden mit 75 Euro/Stunde berechnet.
Artikel 9: Beanstandung
Jede Beanstandung oder Anfechtung einer Rechnung muss innerhalb von acht Tagen nach deren Erhalt schriftlich erfolgen.
Artikel 10: B2B
Rechnungen in einem B2B-Verhältnis, die nicht am festgelegten und/oder vereinbarten Fälligkeitsdatum bezahlt werden, werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung fällig und unterliegen Verzugszinsen gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr. Bei Nichtzahlung der Rechnung am vereinbarten Fälligkeitsdatum wird der Hauptbetrag außerdem als Entschädigung für die außergerichtlichen Beitreibungskosten der Forderung pauschal um 15 % des Hauptbetrags mit einem Mindestbetrag von 250,00 Euro erhöht, unbeschadet der Zinskosten. Diese Entschädigung ist zusätzlich zu den Verzugszinsen und etwaigen beitreibbaren Verfahrenskosten geschuldet und ist von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung fällig (Artikel 1147 und 1162 des Zivilgesetzbuches).
Artikel 11: B2C
Rechnungen in einem B2C-Verhältnis: Wird eine Rechnung nicht spätestens am auf unserer Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum bezahlt, wird dem Verbraucher eine erste kostenlose Mahnung zugesandt. Ist nach Ablauf der in dieser ersten Mahnung genannten Frist die Zahlung noch immer nicht erfolgt, sind Verzugszinsen gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr sowie eine pauschale Entschädigung geschuldet, die wie folgt festgelegt wird:
- 20 Euro, wenn der geschuldete Saldo kleiner oder gleich 150 Euro ist;
- 30 Euro zuzüglich 10 % des geschuldeten Betrags auf den Teilbetrag zwischen 150,01 und 500 Euro, wenn der geschuldete Saldo zwischen 150,01 und 500 Euro liegt;
- 65 Euro zuzüglich 5 % des geschuldeten Betrags auf den Teilbetrag über 500 Euro mit einem Höchstbetrag von 2000 Euro, wenn der geschuldete Saldo höher als 500 Euro ist.
Diese Bedingungen gelten auch umgekehrt gegenüber dem Unternehmen für den Fall, dass dieses in Verzug bleibt, dem Verbraucher innerhalb einer vereinbarten Frist und nach einer ersten kostenlosen Mahnung einen vereinbarten oder unrechtmäßig gezahlten Betrag zurückzuerstatten.
Artikel 12: Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bleyaert-Truckstar bv. Die Bleyaert-Truckstar bv bleibt Eigentümerin des Mietgegenstandes. Es ist dem Vertragspartner untersagt, seine (Miet-)Rechte oder einen Teil davon abzutreten oder unterzuvermieten, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der Bleyaert-Truckstar bv. Sofern nichts anderes mit der Bleyaert-Truckstar bv vereinbart ist, bleibt der Vertragspartner im Falle einer Untervermietung oder Mietübertragung gesamtschuldnerisch mit dem Untermieter oder Übernehmer für die Erfüllung aller Verpflichtungen des Mieters haftbar. Ebenso bleiben im Falle eines Verkaufs die Güter bis zum Tag der vollständigen Bezahlung Eigentum der Bleyaert-Truckstar bv. Es ist dem Vertragspartner der Bleyaert-Truckstar bv daher untersagt, die Güter weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verpfänden, auf andere Weise zu veräußern oder zu belasten, bis der gesamte Kaufpreis beglichen ist.
Bis zur vollständigen Begleichung der vom Vertragspartner geschuldeten Zahlungen behält sich die Bleyaert-Truckstar bv das Eigentum an allen von ihr gelieferten Gütern vor, und zwar als Sicherheit für die Zahlung all dessen, was der Bleyaert-Truckstar bv aufgrund des Kaufvertrages zusteht. Solange die vollständige Bezahlung der gelieferten Güter nicht erfolgt ist, darf der Vertragspartner die Güter nicht veräußern, verleihen, verpfänden oder mit einer Hypothek belasten, sie auch nicht belasten oder vermieten. Die Bleyaert-Truckstar bv ist berechtigt, ihre Eigentumsrechte an den in dieser Bestimmung genannten Gütern jederzeit auszuüben und diese Güter zurückzunehmen oder zurückzufordern. Nimmt die Bleyaert-Truckstar bv diese Güter zurück, so haftet der Vertragspartner für die der Bleyaert-Truckstar bv daraus entstehenden Kosten. Darüber hinaus hat die Bleyaert-Truckstar bv das Recht, etwaige Schäden an den Gütern vom Vertragspartner zurückzufordern. Die Risiken gehen jedoch ab dem Verkauf des Gegenstandes auf den Käufer über.
Artikel 13: Kündigung des Mietvertrages
Der Mietvertrag kann vom Vermieter jederzeit ohne jegliche Entschädigung gekündigt werden. Die Bleyaert-Truckstar bv kann den Vertrag mittels eines Einschreibens mit Wirkung ab dem dritten Tag nach dem Poststempel im Falle schwerwiegender Pflichtverletzungen des Vertragspartners jederzeit beenden. Die Parteien legen ausdrücklich fest, dass die folgenden Fälle als schwerwiegende Pflichtverletzungen gelten, die eine Kündigung der Miete rechtfertigen können:
- bei Nichtzahlung der Miete innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit;
- wenn der Vertragspartner die Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht einhält;
- wenn der Vertragspartner den Mietgegenstand nicht ordnungsgemäß oder unsachgemäß nutzt;
- die offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners;
- die Liquidation oder der Konkurs des Vertragspartners;
- der Mietvertrag wird unter der auflösenden Bedingung des Konkurses des Vertragspartners geschlossen.
Bei Eintritt der auflösenden Bedingung wird der Vertrag sofort und von Rechts wegen aufgelöst. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Bleyaert-Truckstar bv im Falle einer gerichtlichen Reorganisation innerhalb von 24 Stunden davon zu unterrichten.
Wird der Vertrag durch Verschulden des Vertragspartners aufgelöst, so schuldet dieser eine Wiedervermietungsentschädigung in Höhe von tausend Euro. Diese Wiedervermietungsentschädigung deckt nicht etwaige Mietschäden ab, die die Bleyaert-Truckstar bv gegebenenfalls zusätzlich vom Vertragspartner zurückfordern kann. Sofern der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne von Art. I.1, 2° WGB ist, schuldet die Bleyaert-Truckstar bv dem Vertragspartner eine gleichwertige Entschädigung, wenn der Vertrag durch Verschulden der Bleyaert-Truckstar bv aufgelöst wird.
Im Falle der Beendigung des Mietvertrages, aus welchem Grund auch immer, ist die Bleyaert-Truckstar bv berechtigt, den Mietgegenstand abzuholen, wo immer er sich befindet, unbeschadet der Möglichkeit für die Bleyaert-Truckstar bv, dem Vertragspartner den Schaden und die Überschreitung der Mietdauer in Rechnung zu stellen. Der Vertragspartner ist ebenfalls berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls die Bleyaert-Truckstar bv ihre Verpflichtungen als Vermieter schwerwiegend verletzt. Am Ende der Mietdauer gilt der Mieter von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung als verpflichtet, den Mietgegenstand an den Vermieter zurückzugeben. Der Vermieter hat das Recht, den Mietgegenstand jederzeit abzuholen, ohne sich an einen Magistrat oder Richter wenden zu müssen.
Artikel 14: Haftung für Schäden
Die Maschinen müssen vom Mieter als sorgfältiger Familienvater genutzt und gehandhabt werden. Jede Form von Schaden – ausgenommen normale Abnutzung – wird dem Mieter zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis in Rechnung gestellt. Der Mieter muss dem Vermieter Abnutzung und anormale Mängel unverzüglich melden. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, Diebstahl oder Verlust und anormale Abnutzung, die am Gegenstand während des Zeitraums, in dem der Vertragspartner den Mietgegenstand in seinem Besitz hat, verursacht oder zugefügt werden, was eine Erfolgspflicht auf Seiten des Vertragspartners darstellt. Der Vertragspartner trägt somit das Risiko des Verlusts des Gegenstandes während der gesamten Mietdauer und solange der Vertragspartner den Mietgegenstand in seinem Besitz hat, auch im Falle höherer Gewalt. Der Vertragspartner haftet somit auch für alle Schäden (Sach- und/oder Personenschäden), die ihm selbst oder Dritten zugefügt werden. Der Vertragspartner stellt die Bleyaert-Truckstar bv frei und schadlos, wenn diese von Dritten aufgrund eines durch den Gegenstand verursachten Schadens in Anspruch genommen wird. Die Bleyaert-Truckstar bv haftet niemals, außer im Falle von Vorsatz seitens der Bleyaert-Truckstar bv. Die Parteien berücksichtigen die Verteilung des Haftungsrisikos bei der Festlegung des Mietpreises. Sie erkennen ausdrücklich an und erklären, dass diese Klausel nicht missbräuchlich im Sinne von Art. VI.91/5, 6° WGB ist. Sofern der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne von Art. I.1, 2° WGB ist, haftet die Bleyaert-Truckstar bv niemals, außer für ihren Vorsatz, ihre grobe Fahrlässigkeit oder die ihrer Beauftragten oder Bevollmächtigten oder, außer bei höherer Gewalt, für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, die eine der Hauptleistungen des Vertrages darstellt.
Der Mieter verpflichtet sich, eine Versicherung zur Deckung des etwaigen Verlusts oder der Beschädigung des Mietgegenstandes sowie der zivilrechtlichen Haftung abzuschließen, zusätzlich zu der von der Bleyaert-Truckstar bv abgeschlossenen Versicherung, wie nachstehend erwähnt. Der Mieter ist daher verpflichtet, der Bleyaert-Truckstar bv innerhalb von zwei Tagen einen Nachweis dieser Versicherung vorzulegen. Ist ein Schadensfall endgültig durch die Versicherung gedeckt und erhält die Bleyaert-Truckstar bv hierüber eine schriftliche Bestätigung, so haftet der Vertragspartner gegenüber der Bleyaert-Truckstar bv bis zur Höhe des Selbstbehalts, unbeschadet jedoch des etwaigen nicht durch die Versicherung gedeckten Schadens, der gemäß diesem Vertrag zusätzlich vom Vertragspartner zurückgefordert werden kann. Der Vertragspartner haftet für alle schädlichen Folgen eines von ihm/ihr begangenen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung.
Hat sich mit dem Mietgegenstand ein Unfall unter Beteiligung Dritter ereignet, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die erforderlichen Feststellungen durch die Polizei vornehmen zu lassen und die Bleyaert-Truckstar bv so schnell wie möglich davon zu unterrichten und ihr eine Kopie zu übermitteln (Feststellungen, Unfallmeldung, europäischer Unfallbericht, …). Die Bleyaert-Truckstar bv kann nicht für Verluste oder für Schäden an Gütern haftbar gemacht werden, die vom Vertragspartner im Mietgegenstand transportiert oder zurückgelassen wurden.
Artikel 14: Haftung
Die Bleyaert-Truckstar bv haftet in keinem Fall für indirekte Schäden wie unter anderem geschäftliche oder finanzielle Verluste, Rufschädigung, entgangenen Gewinn oder Umsatzverlust, Verlust von Kunden und Verluste infolge gerichtlicher Schritte, die von Dritten gegen den Kunden eingeleitet werden. Der Kunde haftet allein für die ordnungsgemäße Nutzung des Produkts gemäß den technischen Anforderungen und Sicherheitsvorschriften und entsprechend der Bestimmung des Gegenstandes, unter Berücksichtigung der Spezifikationen und Anweisungen der Bleyaert-Truckstar bv. Die Bleyaert-Truckstar bv haftet gegenüber dem Kunden nur für den tatsächlich erlittenen und nachgewiesenen Schaden, der sich aus den in den mit der Bleyaert-Truckstar bv geschlossenen Verträgen enthaltenen Verpflichtungen ergibt, also unter Ausschluss jeder anderen impliziten oder ungeschriebenen Verpflichtung. Die Bleyaert-Truckstar bv haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, für die sie in diesen Bedingungen die Haftung nicht ausdrücklich übernommen hat. Der Vertragspartner stellt die Bleyaert-Truckstar bv in dieser Hinsicht gegen alle Ansprüche Dritter frei.
Artikel 15: Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Vertragspartner stellt der Bleyaert-Truckstar bv rechtzeitig und während der gesamten Dauer des (Miet-)Vertrages, gegebenenfalls auf Anfrage der Bleyaert-Truckstar bv, alle nützlichen Informationen zur Verfügung. Der Vertragspartner erteilt der Bleyaert-Truckstar bv die ausdrückliche Genehmigung, diese Informationen sowie gegebenenfalls die darin enthaltenen personenbezogenen Daten (gemäß Art. 4,1 der Datenschutz-Grundverordnung) sowie die besonderen Kategorien personenbezogener Daten (gemäß Art. 9.1 der Datenschutz-Grundverordnung) im Hinblick auf die Vermietung oder den Verkauf bestimmter Fahrzeuge zu verarbeiten. Der Vertragspartner hat das Recht, an die Bleyaert-Truckstar bv einen Antrag auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Übertragbarkeit seiner personenbezogenen Daten oder einen Antrag auf Widerruf seiner Einwilligung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu richten (gemäß Art. 12 ff. der Datenschutz-Grundverordnung). Die Bleyaert-Truckstar bv verpflichtet sich, dem Vertragspartner innerhalb einer Frist von einem Monat eine begründete Antwort auf seinen Antrag zu erteilen. Je nach Komplexität des Antrags und Anzahl der Anträge kann diese Frist erforderlichenfalls um weitere zwei Monate verlängert werden. Diese Antwort muss begründet angeben, warum die Bleyaert-Truckstar bv dem Antrag/den Anträgen des Vertragspartners (nicht) stattgibt. Die Bleyaert-Truckstar bv behält sich gegebenenfalls das Recht vor, eine angemessene Gebühr im Hinblick auf die mit der Bearbeitung des Antrags/der Anträge verbundenen Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen. Ist der Vertragspartner der Auffassung, dass die Bleyaert-Truckstar bv im Hinblick auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten rechtswidrig gehandelt hat oder dem/den an die Bleyaert-Truckstar bv gerichteten Antrag/Anträgen nicht oder unzureichend nachgekommen ist, kann der Vertragspartner eine Beschwerde bei der nationalen Datenschutzbehörde einreichen. Dies kann über die folgenden Kontaktdaten erfolgen: Ausschuss für den Schutz des Privatlebens, Rue de la Presse 35, 1000 Brüssel, +32 (0)2 274 48 00, +32 (0)2 274 48 35, contact@apd-gba.be.